Informationen zum Tarifwerk für die AWO in NRW
Das Tarifwerk für die Beschäftigten in Unternehmen der AWO in NRW umfasst mehrere, einzelne Tarifverträge. Deren Inhalt stellen wir in Form mehrerer Präsentation dar. ver.di-Mitglieder erhalten die Texte der Tarifverträge in ihrer zuständigen ver.di-Bezirksverwaltung auch als Broschüre ausgehändigt.
Tarifwerk für die Unternehmen der AWO in NRW....
In der Umsetzung dieser Tarifverträge treten immer wieder Probleme und Fragen auf. Betriebsräte, Beschäftigte und ver.di-Mitglieder erhalten daher hier erste Antworten auf ihre Fragen. Den jeweiligen Stichworten sind Hintergrundinformationen und Musteranträge zugeordnet.
Hintergrundinformationen geordnet nach Stichworten....
Aus früheren und bestehenden Tarifverträgen sowie aus Tarifverhandlungen sind Projektideen hervorgegangen, die nicht in Vergessenheit geraten sollten und die es u.U. wert sind, wieder aufgegriffen zu werden.
Überbleibsel aus Tarifverträgen und Tarifverhandlungen....
Zahlreiche Unternehmen und örtliche Gliederungen der AWO in NRW sind nicht Mitglied im Arbeitgeberverband der AWO Deutschland. Dementsprechend fallen die dort Beschäftigten auch nicht in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für die AWO in NRW. Gleiches gilt für viele Beschäftigte, die in unternehmenseigene oder in externe Gesellschaften ausgegliedert worden sind. Die Tarifbedingungen in diesen Unternehmen sind äußerst unterschiedlich. Soweit im Arbeitsvertrag nicht auf den jeweils aktuell geltenden Tarifvertrag verwiesen wird, gilt entweder die Nachwirkung alter Tarifverträge, bestehen Betriebsvereinbarungen über eine Entgeltordnung, werden Tarifverträge der entsprechenden Branche genutzt oder bestimmen die Arbeitgeber die Tarife selbst. In Belegschaften regt sich mal mehr oder mal weniger Widerstand. Beschäftigte streben mit ihrer Gewerkschaft ver.di an, die Tarifflucht zu beenden und wieder in den Geltungsbereich des AWO-Tarifvertrages zurück zu gelangen.
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